Auf dieser Seite versorgen wir Sie mit Wissenswertem rund um Ihr Tier. 

Die Informationsblätter werden wir regelmäßig austauschen, so dass Ihnen stets wieder neue Informationen zur Verfügung stehen werden.

 

In unserem Archiv können Sie unsere auf der Seite "Rund ums Tier" durch neue Informationen  ersetzte Inhalte auch weiterhin anschauen.

 

 

Anpassung der Gebührenordnung (GOT) für Tierärzte

 


Erstmals seit 1999 wurde nun im Jahr 2022 eine umfassende „Änderung der Tierärztegebührenordnung“ vorgenommen um zu gewährleisten, dass sich auch neuere medizinische Verfahren in der GOT finden und wir als Tierärzte zumindest kostendeckend arbeiten können.

 

Alle Tierärzte sind gesetzlich verpflichtet, nach dieser Gebührenordnung abzurechnen und dürfen diese nicht unterschreiten.

 

Uns ist bewusst, dass die Erhöhung der Gebühren für unsere tierärztlichen Leistungen gerade zum jetzigen Zeitpunkt für viele unserer Tierhalter eine finanzielle Belastung darstellt. Wir bitten dabei jedoch auch zu bedenken, dass unsere Gebühren seit vielen Jahren trotz steigender Kosten nahezu unverändert blieben und dass die vorgenommene Anpassung noch nicht einmal dem Inflationsausgleich entspricht. Auch die Praxiskosten, die bis zu 75% des Umsatzes einer Tierarztpraxis betragen, sind insbesondere in den vergangenen Monaten in weit höherem Maße gestiegen, als es die neue Gebührenordnung widerspiegelt.

 

Ohne eine angemessene und kostendeckende tierärztliche Vergütung würde die Qualität der tierärztlichen Leistung, welche u.a. durch fortlaufende intensive Fortbildungen abgesichert sowie Investitionen in neues Praxisequipment und auch das Anbieten neuer Therapieverfahren verbessert wird, deutlich leiden.

 

Ebenso wäre die durchgehende Sicherstellung des tierärztlichen Notfall- und Bereitschaftsdienstes durch eine nicht kostendeckende Vergütung noch stärker gefährdet, als es dies vielerorts jetzt schon ist.

 

Weitere Infos finden Sie unter www.bundestieraerztekammer.de (RubrikInfos für Tierärzte/Gebührenordnung).